Allgemeine Geschäftsbedingungen der

INSIDE Einrichtungs GmbH

 

Wir sind bestrebt, den mit uns geschlossenen Kaufvertrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit auszuführen. Es ist unser Wunsch, Sie auch weiterhin als zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen. Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen haben wir deshalb aufgeführt, da sie einerseits zu einem ordentlichen Vertragsabschluss gehören, branchenüblich sind und andererseits bei eventuell auftretenden Unstimmigkeiten zur Klärung beitragen. Definitionen der nachfolgend verwendeten Begriffe:

AGB: Allgemeine(n) Geschäftsbedingungen
Wir: INSIDE Einrichtungs GmbH, FN 443099t, Leonhardstraße 46, 8010 Graz
Auftraggeber, Vertragspartner: Vertragspartner der INSIDE Einrichtungs GmbH
USER: User der Website
Website: Website, auf welcher die AGB abgerufen werden können: https://inside-einrichtungen.at

Die AGB sind Grundlage für alle zwischen und unseren Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende AGB erkennen wird nicht an und werden diese auch nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir haben den abweichenden Bedingungen ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung zugestimmt. Für das Erfordernis der Schriftlichkeit ist eine Annahme auf elektronischem Wege (E-Mail) ausreichend. Zudem gelten die AGB nur insoweit sie nicht zwingenden nationalen Konsumentenschutzbestimmungen widersprechen.

Wir schließen Verträge nur unter Anwendung dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung ab und erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendbarkeit der AGB einverstanden.

1. Vertragsabschluss
a. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (Annahme eines Kostenvoranschlages, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie das Entgelt enthalten sind). Die Schriftform ist auch bei Verwendung von E-Mail gewährt.
Aufträge des Auftraggebers gelten erst als angenommen, wenn diese schriftlich durch eine Auftragsbestätigung von uns angenommen werden, sofern wir nicht – etwa durch Tätigkeiten aufgrund einer mündlichen Absprache – zu erkennen geben, dass der Auftrag angenommen wurde.
b. Allfällige Änderungen in den Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Mündlich abgeschlossene oder durch tatsächliches Handeln schlüssig angenommene Vertragsänderungen bedürfen der nachträglichen Bestätigung, auf deren Ausstellung beide Vertragsteile Anspruch haben.
c. Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen, Abbildungen und dergleichen bleiben ebenso wie das Urheberrecht in unserem Eigentum.

2. Datenschutz
a. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Vertragspartner und User hat für uns oberste Priorität. Deswegen setzen wir auf neueste Technologien und treffen strengste Sicherheitsvorkehrungen für den Datenschutz. Die aktuelle Datenschutzmitteilung zur Nutzung der Website ist unter https://inside-einrichtungen.at abrufbar.
b. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass unsererseits die bereitgestellten personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet (iSd DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze), als dies zur Erfüllung der übertragenden Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtungen unsererseits ergibt. Der Auftraggeber bzw. User erklärt ausdrücklich, die Kenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung.
c. Die von uns im Zusammenhang der Auftragserfüllung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO allenfalls verarbeiteten Daten sind: Anrede/Geschlecht, E-Mailadresse, Telefonnummer, Kommentar zur Bestellung (wenn erforderlich).

3. Solidarhaftung
Mehrere Vertragspartner haften für die Erfüllung aller in diesem Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

4. Preise
a. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch des Vertragspartners und gegen gesonderte Bezahlung erbracht und sind spätestens bei Abnahme durch den Vertragspartner zu bezahlen.
c. Ist der Vertragspartner mit der (einer) (Teil-)Zahlung des Rechnungsbetrages trotz des Umstandes, dass er unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen gemahnt wurde, seit mindestens 6 Wochen im Rückstand, tritt Terminverlust ein und ist der gesamte Restbetrag sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, den gesamten Restkaufpreis sofort anzufordern.

5. Zahlungsbedingungen
a. Sofern sich aus der Vertragsgestaltung nichts anderes ergibt, ist der vollständige Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen ohne Abzug ab Zustellung der Rechnung fällig.
b. Im Falle von dauernden Geschäftsbeziehungen kann die weitere Lieferung von Waren bei mehr als einer, vom Auftraggeber zu verantworteten Zahlungsverzögerung davon abhängig gemacht werden, dass der Auftraggeber Vorauskassa leistet.
c. Für den Fall, dass der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, wird ein Zinssatz von 5% p.a. über dem Basiszinssatz gem. § 1333 Abs. 2 ABGB vereinbart.
d. Im Falle einer Verzögerung der Übernahme durch den Auftragnehmer kann die Waren als geliefert in Rechnung gestellt werden.

6. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster und Abbildung verkauft. Handelsübliche Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

7. Lieferfrist, Kostenvoranschläge
a. Der vereinbarte Liefer- und Leistungstermin, stellt einen voraussichtlichen Liefer- und Leistungstermin dar und gilt nur als Richtwert, sofern schriftlich nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftraggeber kann nach Überschreitung von drei Wochen des vereinbarten, voraussichtlichen Liefertermins eine schriftliche Aufforderung an uns übermitteln, in der er eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen hat, nach dessen Ablauf er die Annahme der Leistung ablehnen kann. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
b. Im Falle von höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Lieferverzug von Vorlieferanten oder Subunternehmen, Naturgewalten und anderen, nicht in der Einflusssphäre von uns stehenden oder zu vertretenden Behinderungen verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörung, längstens jedoch um drei Monate. Nach Verstreichen dieser Frist ist der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, solange diese nicht aufgrund vertraglicher Bestimmungen ausgeschlossen oder im Sinne einer korrekten Vertragserfüllung nicht unzumutbar sind. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
d. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, außer es ist etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt worden. Ein vom Auftraggeber unterfertiger oder sonst bestätigter Kostenvoranschlag gilt als Angebot an uns auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages; wir sind jedoch nicht verpflichtet auf ein derartiges Angebot zu antworten. Die im Kostenvoranschlag als „geschätzt“, „voraussichtlich“ o.ä. bezeichneten Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand angerechnet; dies gilt jedenfalls für Transport und Montage auch ohne entsprechenden Hinweis. Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Kosten aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte. Der Auftraggeber ist bei Überschreiten der geschätzten Kosten von weniger als 10% nicht zu warnen bzw. auf den Mehrverbrauch hinzuweisen. Bei Überschreiten der 10% ist der Auftraggeber entsprechend zu verständigen.

8. Lieferung
a. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die bestellten Gegenstände zum vereinbarten Termin abzuholen bzw. zu übernehmen.
b. Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Vertragspartner dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Transportes möglich ist. Gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Alle aus Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht entstehenden Kosten und Schäden, auch etwaige Ansprüche Dritter, sind uns zu ersetzen.
c. Als Freihauslieferung gilt ein Transport innerhalb von Graz bis einschließlich zum 3. Stockwerk.
d. Bei Lieferung in höhere Stockwerke sind wir berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu verlangen, sofern keine Aufzugsbenützung möglich ist.
e. Bei Selbstabholung geht die (Nutzungs-)Gefahr mit Abgang der Ware ab Lager auf den Vertragspartner über. Befindet sich der Vertragsschuldner trotz ordnungsgemäß angebotener Leistung unsererseits in Annahmeverzug, so geht die Gefahr, so auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung, mit dem Tag der Übergabebereitschaft auf den Vertragspartner über. Auch die durch den Annahmeverzug entstehenden Kosten, sind vom Vertragspartner zu tragen, so beispielsweise die Kosten der Lagerung. All dies gilt auch für den Fall, dass nur ein Teil der vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen Lieferung abgeholt wird.
f. Allfällige Transportschäden, sind sofort bei der Übernahme zu bemängeln und sind uns diese unverzüglich (binnen 2 Tagen) zusätzlich schriftlich bekanntzugeben.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
a. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
b. Die Verarbeitung der Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
c. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
d. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
e. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

10. Rücktritt
a. Außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht beginnt oder einstellt oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt und deshalb unsere Bestellung nicht mehr erfüllt wird. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers uns gegenüber ist in diesen Fällen schon mangels Verschulden unsererseits ausgeschlossen.
b. Wir haben auch ein Rücktrittsrecht, wenn der Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt wird.

11. Schadenersatz
a. Unser Anspruch auf Schadenersatz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind wir berechtigt vor Lieferung 35 % des Bestellpreises, nach erfolgter Lieferung den vollen Bestellpreis ohne Abzug zu fordern, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.
c. Im Übrigen bleibt uns der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
d. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Befindet sich der Vertragspartner mehr als 2 Monate in Annahmeverzug, so sind wir bei Veränderung der Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Kaufpreises pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; desfalls gilt eine Konventionalstrafe von 50 % des Rechnungsbetrages als vereinbart. In beiden Fällen haben wir Anspruch auf vollen Schadenersatz.
e. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und für zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

12. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
a. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
1. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
2. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden;
-an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
b. Wenn mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware oder die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
c. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

————————–
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-Datum
————————–

d. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
e. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
f. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
g. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
1. über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
2. über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können und deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
3. über die Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rücksendung geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
4. über die Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
5. über die Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,- über die Lieferung von Ton- und Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder
6. über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

13. Gewährleistung
a. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme unserer Leistung.
b. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzeswegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Bei Austausch oder Verbesserung ist der Vertragspartner verpflichtet die mangelhafte Sache auf Verlangen an uns zu übersenden. Wir sind auch berechtigt auf unser Verlangen unsere allfällige Verbesserungspflicht am Wohnsitz des Vertragspartners zu erfüllen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die mangelhafte Sache durch einen Dritten verbessern zu lassen.
c. Als zugesichert gelten nur jene Eigenschaften der Sache, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden.
d. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung, Nichteinhaltung unserer Montage-, Pflege- und Wartungshinweise durch den Vertragspartner entstehen. Farbschwankungen und Farbveränderungen, Maserungsabweichungen, Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, etc. (vgl. unseren allgemeinen Hinweis unten) sind keine Mängel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz, Ebenso wenig berechtigen handelsüblich bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material, insbesondere auch geringe Farbabweichungen bei Stoffen zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen.
e. Unsere Waren sind nicht für die Selbstmontage bestimmt.
f. Alle offensichtlich erkennbaren Mängel sollten unverzüglich nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Werden vom Vertragspartner Anweisungen erteilt, Pläne, Zeichnungen, etc. beigestellt oder Maßangaben gemacht, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf deren Richtigkeit, sondern nur darauf, dass unsere Leistung gemäß den Angaben des Vertragspartners ausgeführt wird.

14. Produkthaftung
Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) können wir uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder des Vorlieferanten befreien. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber, uns und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort ist unser Sitz, daher wird als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten, das für unseren Sitz örtliche und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

16. Aufrechnung
Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

17. Zurückbehaltungsrecht
Der Vertragspartner kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Vertragspartner zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bieten wir eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht die Zahlung zu verweigern.

18. Zession
Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

19. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir behalten und vor, diese AGB jederzeit z.B. aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten unter der Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch die Veröffentlichung der geänderten AGB unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens im Internet auf der Website.

Werden Auftraggeber durch die Änderung(en) nicht ausschließlich begünstigt, so werden wir diese Änderung(en) – soweit diese nicht nur für künftige Auftraggeber gelten sollen – zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Auftraggeber nicht ausschließlich begünstigenden Änderung(en) und der Hinweis auf §25 Abs. 3 TKG 2003 wird dem Auftraggeber in geeigneter Weise, etwa durch Aufdruck auf einer Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird der Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht enthalten. Auf Ersuchen des Auftraggebers wird der Volltext der aktuellen AGB übermittelt.

Der Auftraggeber informiert sich über die laufenden Entwicklungen auf der Website. Wird der Änderung der AGB nicht innerhalb von 6 Wochen nach Veröffentlichung widersprochen, so gelten die abgeänderten AGB als angenommen.

20. Anwendbarkeit
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

21. Unwirksamkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Der rechtsunwirksame Punkt ist durch einen anderen zu ersetzen, der rechtswirksam ist und dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn des unwirksamen Vertragspunktes möglichst nahekommt.